Seminar-Nr.: 24FS17
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Führungsseminare

Termin

Donnerstag, 25. April 2024, 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Aufgaben, Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung

Veranstaltung entfällt

Tagesseminar für Führungskräfte, Mitarbeiter/-innen mit Personalverantwortung, Pfarrer und Verwaltungsleiter/-innen

Für den kirchlichen Dienstgeber sind Kenntnisse des Mitarbeitervertretungsrechts unerlässlich. Rechtliche Klarheit und Sicherheit erleichtern Verhandlungen mit der Mitarbeitervertretung (MAV) "auf Augenhöhe" und helfen, unnötige, mit Kosten verbundene Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dieses praxisorientierte Seminar vermittelt die erforderlichen Grundlagen des Mitarbeitervertretungsrechts und bringt Sie auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Stärken Sie Ihre Beziehung zur MAV und schaffen die Basis für einen vertrauensvolle Zusammenarbeit. Der Seminartag bietet ebenso grundlegende Informationen im Vorfeld einer anstehenden MAV-Gründung.
Konflikte und Konfrontationen zwischen Dienstgeber und MAV schaden oft der Einrichtung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gleichermaßen. Der kirchliche Gesetzgeber hat daher beide Partner zur vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 26 MAVO) verpflichtet. Die MAV hat - genauso wie der Dienstgeber - die Aufgabe, sich gegenseitig zu unterstützen und darauf zu achten, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Recht und Billigkeit behandelt werden. In ihrer Mitverantwortung für die Aufgabe der Einrichtung soll auch die MAV bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Verständnis für den Auftrag der Kirche stärken und für eine gute Zusammenarbeit innerhalb der Dienstgemeinschaft eintreten.
Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg ist hierbei die Bereitschaft, die jeweils andere Perspektive zu betrachten, gemeinsame Ziele zu definieren und für beide Seiten tragfähige Kompromisse einzugehen.

Inhalte:

  • Rechtliche Grundlagen der Zusammenarbeit mit der MAV

  • Verschiedene Formenn der Beteiligung

  • Praxisrelevante Zustimmungstatbestände

  • Beteiligung in wirtschaftlichen Angelegenheiten

  • Beteiligung der MAV bei Kündigungen

  • Schulung, Freistellung, Kosten

  • Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung

  • Verfahren zur Konfliktlösung (Einigungsstelle, kirchliches Arbeitsgericht)


Seminarziele:

  • Konstruktives Miteinander zwischen Arbeitgeber und MAV aufbauen und stärken

  • Mitarbeitervertretungsrechtliche Regel der MAVO

  • Dienstgemeinschaft - verpflichtendes Gebot der Grundordnung und der MAVO

  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen MAV und Dienstgeber ist keine Einbahnstraße

  • Informationspflicht wahrnehmen um Reibungsverluste zu vermeiden


Fragen und Anliegen der Teilnehmer/-innen finden Beachtung und werden während des Seminartages beantwortet.

Eigenbeteiligung

20,00 €

Seminargebühr

80,00 €

Anmeldung bis

11.04.2024

Referenten

Johann Reich

Kai Kaiser

Martin Lieble

Ulrich Bartl

Leitung

Renate Hyvnar

Veranstaltungsort

Haus Katharina von Siena, Augsburg