Termin
Aufgaben, Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung
Veranstaltung entfällt
Tagesseminar für Führungskräfte, Mitarbeiter/-innen mit Personalverantwortung, Pfarrer und Verwaltungsleiter/-innen
Für den kirchlichen Dienstgeber sind Kenntnisse des Mitarbeitervertretungsrechts unerlässlich. Rechtliche Klarheit und Sicherheit erleichtern Verhandlungen mit der Mitarbeitervertretung (MAV) "auf Augenhöhe" und helfen, unnötige, mit Kosten verbundene Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dieses praxisorientierte Seminar vermittelt die erforderlichen Grundlagen des Mitarbeitervertretungsrechts und bringt Sie auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Stärken Sie Ihre Beziehung zur MAV und schaffen die Basis für einen vertrauensvolle Zusammenarbeit. Der Seminartag bietet ebenso grundlegende Informationen im Vorfeld einer anstehenden MAV-Gründung.
Konflikte und Konfrontationen zwischen Dienstgeber und MAV schaden oft der Einrichtung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gleichermaßen. Der kirchliche Gesetzgeber hat daher beide Partner zur vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 26 MAVO) verpflichtet. Die MAV hat - genauso wie der Dienstgeber - die Aufgabe, sich gegenseitig zu unterstützen und darauf zu achten, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Recht und Billigkeit behandelt werden. In ihrer Mitverantwortung für die Aufgabe der Einrichtung soll auch die MAV bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Verständnis für den Auftrag der Kirche stärken und für eine gute Zusammenarbeit innerhalb der Dienstgemeinschaft eintreten.
Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg ist hierbei die Bereitschaft, die jeweils andere Perspektive zu betrachten, gemeinsame Ziele zu definieren und für beide Seiten tragfähige Kompromisse einzugehen.
Inhalte:
Rechtliche Grundlagen der Zusammenarbeit mit der MAV
Verschiedene Formenn der Beteiligung
Praxisrelevante Zustimmungstatbestände
Beteiligung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Beteiligung der MAV bei Kündigungen
Schulung, Freistellung, Kosten
Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung
Verfahren zur Konfliktlösung (Einigungsstelle, kirchliches Arbeitsgericht)
Seminarziele:
Konstruktives Miteinander zwischen Arbeitgeber und MAV aufbauen und stärken
Mitarbeitervertretungsrechtliche Regel der MAVO
Dienstgemeinschaft - verpflichtendes Gebot der Grundordnung und der MAVO
Vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen MAV und Dienstgeber ist keine Einbahnstraße
Informationspflicht wahrnehmen um Reibungsverluste zu vermeiden
Fragen und Anliegen der Teilnehmer/-innen finden Beachtung und werden während des Seminartages beantwortet.
Seminargebühr
Anmeldung bis
Anmeldeformular
Referenten
Johann Reich
Kai Kaiser
Martin Lieble
Ulrich Bartl
Leitung